Bei der Buchung einer Ferienwohnung/Appartements/Ferienhauses handelt es sich um einen Mietvertrag im Sinne der §§555 BGB. Sämtliche reisevertraglichen Bestimmungen kommen daher nicht zur Anwendung, da keine Gesamtheit von Reiseleistungen angeboten wird. Wir sind ausschließlich als Vertreter der Eigentümer tätig und vermitteln die Vertragsabschlüsse für diese.
Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt mit der telefonischen oder schriftlichen Bestätigung des Gastes und gilt für den Anmelder und alle in der Anmeldung aufgeführten Personen. Der Gast erhält daraufhin die Buchungsbestätigung, aus der sich die wesentlichen Daten des geschlossenen Vertrages ergeben. Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Eigentümers der jeweiligen Ferienwohnung/Appartements/Ferienhauses.
Mit Vertragsabschluss ist in der Regel eine Anzahlung s. Rechnungsort des Mietpreises fällig; diese wird auf den Mietpreis verrechnet. Die Restzahlung erfolgt lt. Zahlungsziel der Buchungsbestätigung vor Anreise auf das angegebene Konto bzw. bei kurzfristigen Buchungen vor Ort in bar.
Bei den von Top-Reiseservice angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Unterzeichnenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und auf Rechnung des Leistungsträgers (Eigentümer, Vermieter oder Verwalter) abgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche des Unterzeichners/Mieters sind an den jeweiligen Eigentümer zu stellen.
Nebenkosten wie Strom (außer Sauna), Gas, Heizung, Wasser und Endreinigung sind im Preis inbegriffen oder extra ausgewiesen. Sollten Sie darüber hinaus noch Zwischenreinigungen wünschen, sind diese kostenpflichtig und separat mit dem Eigentümer bzw. Vermieter zu vereinbaren. Die Kurtaxe wird ebenfalls separat erhoben. Das Laden von E-Autos an den Haussteckdosen ist ausdrücklich untersagt, die elektrische Absicherung ist nicht für E-Autos ausgelegt, der Strombedarf ist nicht im Mietpreis enthalten.
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittsmeldung. Die pauschalen Rücktrittsgebühren betragen:
Es wird eine Stornierungsgebühr von 25,00€ erhoben. Bei vertragswidrigem Gebrauch einer Ferienwohnung/Appartements/Ferienhauses wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens usw. bzw. bei Nichtzahlung der Miete kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen nach den gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die Ferienwohnung/Appartement/Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar gemäß Inventarverzeichnis vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – aus der Ferienwohnung entfernt werden.
Beschädigt der Mieter die Ferienwohnung/das Appartement/das Ferienhaus oder mit ihm verbundene Teile sowie das Inventar, hat er dies unverzüglich zu melden und für die Kosten von Wiederbeschaffung oder Reparatur aufzukommen.
Im Mietpreis ist keine Versicherung enthalten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung; fragen Sie dazu Ihren Versicherungsagenten.
Wenn ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt wurde, ist eine Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch für Störungen in der Versorgung von Strom, Wasser und Gas. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen einschließlich PKW.